Wenn eine Ware nicht wie vereinbart funktioniert oder nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist, schützt Sie die gesetzliche Gewährleistung. Sie gilt ab Erhalt der Ware mindestens zwei Jahre; nach nationalem Recht kann sie länger gelten. Wenden Sie sich an den Verkäufer. Dieser muss die Ware unter den gesetzlichen Voraussetzungen kostenlos reparieren oder ersetzen. Ist das nicht möglich oder geschieht es nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten, können Sie eine Preisminderung oder Erstattung verlangen. Eine zusätzliche gewerbliche Garantie des Verkäufers oder Herstellers kann bestehen; sie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein. Über den QR-Code im amtlichen Hinweis erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise zu den nationalen Regeln.EU-Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung öffnen